Stiftung Warentest Finanztest unterscuhte in seiner Ausgabe 01/2019 erstmals Dauergrabpflege-Vertäge.
Im Fokus standen das Preis-Leistungs-Verhältnis, der Umgang mit den eingeszahlten Kundengeldern und die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Test endete mit einem positiven Ergebnis und der Empfehlung, gerdae zur Vorsorge, solche Verträge abzuschließen. Lassen Sie sich dazu von uns unverbindlich beraten.
Aufwendungen für die Pflege einer Wahlgrabstätte, in der nicht der Erblasser, sondern dritte Personen bestatte sind, sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig, wenn sich bereits der Erblasser für die Dauer des Nutzungsrechts zur Pflege verpflichtet hatte und diese Pflicht auf den Erben übergegangen ist. Abzugsfähig sind die am Bestattungsort üblichen Grabpflegekosten für die Laufzeit des GRabnutzungsrechts. Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Todes des Erblassers.
Urteil Bundesfinanzhof vom 22.1.2020
Knackig - erfrischend - bunt.
Draußen ist es kalt und grau, da blühen drinnen schon die ersten Frühlingsblumen. Wie die Hyazinthe, die auch noch mit ihrem Duft verführt.
Oder stellen Sie sich einen Strauß fröhlich bunter Tulpen ins Haus. Die kräftigen Farben geben Kraft im neuen Jahr.
Mehr blühende Frühlingsboten gibt es ab sofort bei uns im Blumengeschäft.