Aktuelles
Neu: Grabpflege auf den Harzbuger Friedhöfen
Ab sofort sind wir auf den Bad Harzburger Friedhöfen für Sie tätig. Dazu gehören neben Bad Harzburg die Friedhöfe Bündheim, Schlewecke, Harlingerode und Bettingerode.
Grabpflege, saisonale Bepflanzungen, Neuherrichtungen, Umgestaltungen, Hebungen,...
Hier finden Sie eine Liste aller von uns betreuten Friedhöfe.
Steuerbonus für gärtnerische Leistungen
PDF-Datei (916 kB)
Pflegekosten für Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig
Aufwendungen für die Pflege einer Wahlgrabstätte, in der nicht der Erblasser, sondern dritte Personen bestatte sind, sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig, wenn sich bereits der Erblasser für die Dauer des Nutzungsrechts zur Pflege verpflichtet hatte und diese Pflicht auf den Erben übergegangen ist. Abzugsfähig sind die am Bestattungsort üblichen Grabpflegekosten für die Laufzeit des GRabnutzungsrechts. Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Todes des Erblassers.
Urteil Bundesfinanzhof vom 22.1.2020
