Aktuelles
Sonderöffnungszeiten zu den Feiertagen
Dienstag, 23.12.2025: 09.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch, 24.12.2025 (Hl. Abend): 09.00 bis 14.00 Uhr
Donnerstag, 25.12.2025 (1. Weihnachtstag): geschlossen
Freitag, 26.12.2025 (2. Weihnachtstag): geschlossen
Samstag, 27.12.2025: 09.00 bis 14.00 Uhr
Montag, 29.12.2025: 9.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag, 30.12.2025: 9.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch, 31.12.2025 (Silvester): 09.00 bis 14.00 Uhr
Betriebsurlaub
Vom 01.01.2026 bis zum 07.01.2026 bleibt unser Geschäft wegen Betriebsurlaub geschlossen.
Neu: Grabpflege auf den Harzbuger Friedhöfen
Ab sofort sind wir auf den Bad Harzburger Friedhöfen für Sie tätig. Dazu gehören neben Bad Harzburg die Friedhöfe Bündheim, Schlewecke, Harlingerode und Bettingerode.
Grabpflege, saisonale Bepflanzungen, Neuherrichtungen, Umgestaltungen, Hebungen,...
Hier finden Sie eine Liste aller von uns betreuten Friedhöfe.
Dauergrabpflege besteht Finanztest
Stiftung Warentest / Finanztest untersuchte in seiner Ausgabe 01/2019 erstmals Dauergrabpflege-Vertäge. Im Fokus standen das Preis-Leistungs-Verhältnis, der Umgang mit den eingeszahlten Kundengeldern und die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Test endete mit einem positiven Ergebnis und der Empfehlung, gerade zur Vorsorge, solche Verträge abzuschließen. Lassen Sie sich dazu von uns unverbindlich beraten.
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Steuerbonus für gärtnerische Leistungen
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Pflegekosten für Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig
Aufwendungen für die Pflege einer Wahlgrabstätte, in der nicht der Erblasser, sondern dritte Personen bestatte sind, sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig, wenn sich bereits der Erblasser für die Dauer des Nutzungsrechts zur Pflege verpflichtet hatte und diese Pflicht auf den Erben übergegangen ist. Abzugsfähig sind die am Bestattungsort üblichen Grabpflegekosten für die Laufzeit des GRabnutzungsrechts. Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Todes des Erblassers.
Urteil Bundesfinanzhof vom 22.1.2020
